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Immobilie verkaufen

Lebenslage Erbschaft

Ein Haus geerbt. Und jetzt?

Sie müssen nicht alles auf einmal entscheiden. Zwischen Trauer, Papieren und Familie hilft eine klare Reihenfolge: erst den Überblick, dann den Wert, dann die Entscheidung. Wenn Sie verkaufen möchten, übernehme ich den Verkauf vollständig und ruhig.

Kostenlos bewerten lassen Die Schritte

Der Weg

Eins nach dem anderen.

  1. 01
    Überblick verschaffen

    Testament und Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll klären. Gebäudeversicherung informieren, vor allem wenn das Haus leer steht. Zähler, Post und laufende Verträge übernehmen oder kündigen.

  2. 02
    Grundbuch berichtigen

    Als Erbe lassen Sie sich ins Grundbuch eintragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Für den Verkauf klärt der Notar, welche Nachweise nötig sind.

  3. 03
    Wert kennen

    Eine begründete Marktpreisspanne ist die gemeinsame Grundlage für alle Erben, für die Bank und für Gespräche in der Familie. Die Bewertung vor Ort ist bei mir kostenlos. Für Finanzamt oder Gericht braucht es ein Gutachten eines Sachverständigen.

  4. 04
    Entscheiden

    Verkaufen, vermieten, selbst einziehen oder einer übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Jede Variante hat Folgen für Steuern, Finanzierung und Familie. Nehmen Sie sich dafür die Zeit, die Sie brauchen.

  5. 05
    Verkaufen, wenn alle einverstanden sind

    In einer Erbengemeinschaft verkaufen alle Erben gemeinsam. Wer nicht zum Notar kommen kann, erteilt eine Vollmacht. Ich bin der eine Ansprechpartner für alle, auch wenn die Erben weit verteilt wohnen.

Worauf achten

Typische Stolpersteine.

  • Uneinige Erbengemeinschaft

    Entscheidungen über den Verkauf brauchen alle Erben. Eine neutrale Wertermittlung lenkt die Diskussion oft von Gefühlen auf Zahlen. Gelingt keine Einigung, ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

  • Leerstand

    Ein leer stehendes Haus braucht Pflege: Heizung im Winter, Lüften, Kontrolle. Viele Gebäudeversicherungen verlangen, dass Leerstand gemeldet wird.

  • Spekulationsfrist

    Die Zehnjahresfrist läuft beim Erben nicht neu an, es zählt der Kauf durch den Erblasser. Ob ein Verkauf steuerfrei ist, klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater.

  • Erbschaftsteuer

    Es gelten Freibeträge je nach Verwandtschaft, zum Beispiel 400.000 Euro je Kind. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es besondere Regeln. Auch hier ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

  • Rechte im Grundbuch

    Wohnrecht, Nießbrauch oder alte Grundschulden können den Verkauf beeinflussen. Ich prüfe den Grundbuchauszug früh, damit es beim Notar keine Überraschungen gibt.

  • Hausrat und Räumung

    Was bleibt, was geht, was hat Erinnerungswert? Planen Sie die Räumung vor den ersten Besichtigungen ein. Auf Wunsch nenne ich Ihnen Betriebe aus der Region.

Wie ich helfe

Wenn Sie verkaufen, übernehme ich den Verkauf.

  • Kostenlose Bewertung vor Ort als neutrale Grundlage für alle Erben
  • Ein Ansprechpartner für die ganze Erbengemeinschaft, Absprachen schriftlich für alle
  • Unterlagen von Grundbuchamt, Bauamt und Kataster beschaffe ich im Rahmen des Verkaufs
  • Besichtigungen auch dann, wenn Sie weit weg wohnen, Schlüssel und Termine übernehme ich
  • Auf Wunsch diskret verkauft, ohne Schild und ohne Portale

Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie mit Anwalt, Notar oder Steuerberater. Ich sorge dafür, dass der Verkauf selbst sauber läuft.

Erbschaft

Häufige Fragen

Muss ich ein geerbtes Haus schnell verkaufen?

Nein. Es gibt keine Pflicht zum schnellen Verkauf. Sinnvoll ist, zuerst den Überblick zu gewinnen und den Wert zu kennen. Laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung und Heizung fallen aber weiter an, auch wenn das Haus leer steht.

Was kostet die Bewertung des geerbten Hauses?

Die Bewertung vor Ort mit einer begründeten Marktpreisspanne ist bei Reiher & Löwe kostenlos und verpflichtet nicht zum Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten für Finanzamt oder Gericht erstellt ein Sachverständiger gegen Honorar.

Wir wohnen nicht in der Nähe. Geht der Verkauf trotzdem?

Ja. Besichtigungen, Schlüssel, Unterlagen und Abstimmungen übernehme ich vor Ort. Sie kommen in der Regel nur zum Notartermin, und wer nicht kommen kann, erteilt eine Vollmacht.

Kann einer von uns das Haus übernehmen?

Ja, dann zahlt er die anderen Erben aus. Die Grundlage ist ein fairer Wert. Als Darlehensvermittler kann ich auf Wunsch auch die Finanzierung der Auszahlung mit Ihnen durchrechnen.

Finanzierungsrechner

Übernahme, Auszahlung, neue Wohnung?

Rate, Darlehen oder Laufzeit selbst überschlagen, etwa für die Auszahlung eines Miterben oder Partners oder für die nächste Wohnung.

Zum Finanzierungsrechner Oder gemeinsam durchrechnen

Das sagen Kunden.

„Wir haben unser Haus über Reiher & Löwe bzw. Sam Schumacher gekauft und waren rundum zufrieden. Bereits die Besichtigung war sehr sympathisch und angenehm. Das Exposé war vollständig, hochwertig und mit viel Liebe zum Detail aufbereitet. Auch während des gesamten Kaufprozesses war die Kommunikation unkompliziert und zuverlässig: schnelle Rückmeldungen, gute Erreichbarkeit und regelmäßige Updates. Insgesamt eine wirklich tolle und professionelle Vermittlung.“

Marcel M./★★★★★Google, 08/2026

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Die Bewertungen stammen von den Plattformen Google, ImmoScout24 und ProvenExpert. Eine Prüfung, ob sie von tatsächlichen Kunden stammen, erfolgt durch die jeweilige Plattform; eine eigene Prüfung nehmen wir nicht vor.

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