Das hängt vom Wert und von der Verwandtschaft ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder je 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Das selbst bewohnte Familienheim kann für Ehepartner und Kinder steuerfrei bleiben, wenn sie zehn Jahre darin wohnen bleiben, bei Kindern bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Die Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
