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Haus privat verkaufen

Sie verkaufen selbst? Dann nehmen Sie unsere Liste mit.

108 Aufgaben in 15 Schritten, gesammelt aus der Praxis. Von der ersten Unterlage bis zum letzten Schlüssel. Kostenlos, ohne Anmeldung, zum Abhaken direkt hier oder als PDF.

Warum wir das teilen

Wissen, das sonst in Ordnern liegt.

Bei jedem Verkauf schreibe ich mit: welche Unterlage gefehlt hat, welche Frage beim Notar aufkam, woran eine Finanzierung fast gescheitert wäre. Aus diesen Notizen ist über die Jahre eine Liste geworden, die jeden Schritt eines Hausverkaufs abdeckt.

Viele Eigentümer im Bergischen möchten ihr Haus selbst verkaufen. Das ist ihr gutes Recht, und es kann gelingen, wenn man weiß, worauf es ankommt. Deshalb steht die Liste hier vollständig und frei zur Verfügung. Ein gut vorbereiteter Verkauf ist gut für alle: für Sie, für die Käufer und für den Ort.

Sam Schumacher, Reiher & Löwe, Kürten

Die Liste

Abhaken, was erledigt ist.

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0 von 108 erledigt

01 Vorbereitung und ZielbildBevor das erste Foto entsteht, klären Sie, was Sie wollen und wie viel Zeit Sie investieren können. 0/6
02 Objekt und Eigentumslage klärenWem gehört was, und was steht im Grundbuch? Diese Fragen stellt jeder Käufer und jede Bank. 0/9
03 Grundstück und BaurechtWas auf dem Grundstück erlaubt ist, entscheidet mit über den Wert. 0/6
04 Unterlagen zu Gebäude, Technik und EnergieHier entscheidet sich, ob Käufer und Bank Ihren Angaben vertrauen. 0/12
05 Vermietung und EigentumswohnungNur relevant, wenn Ihr Objekt vermietet ist oder es sich um eine Eigentumswohnung handelt. 0/9
06 Preisfindung und VerkaufsstrategieDer Startpreis ist die wichtigste Entscheidung des ganzen Verkaufs. 0/6
07 Verkaufsreife und AufbereitungKleine Dinge entscheiden über den ersten Eindruck. 0/6
08 Vermarktungsunterlagen und ExposéDas Exposé ist Ihre Visitenkarte. Alles darin muss stimmen. 0/6
09 Inserate und AnfragenMit dem ersten Inserat beginnt die arbeitsintensivste Phase. 0/6
10 BesichtigungGut vorbereitete Besichtigungen sparen Termine. 0/6
11 Angebot, Verhandlung und AuswahlJetzt zählt, wer wirklich kaufen kann, nicht nur, wer am meisten bietet. 0/6
12 Notar und KaufvertragDer Notar ist neutral. Ihre Interessen müssen Sie selbst im Blick behalten. 0/8
13 Abwicklung bis zur KaufpreiszahlungZwischen Notartermin und Geldeingang liegen meist einige Wochen. 0/6
14 Übergabe und NachlaufEin sauberer Abschluss erspart Ärger nach dem Verkauf. 0/8
15 Sonderfälle und RisikocheckDiese Fälle brauchen besondere Sorgfalt und oft fachlichen Rat. 0/8
Liste als PDF herunterladen

Allgemeine Hinweise aus der Maklerpraxis, Stand 10/2026. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Aus Käufersicht

Welche Rate steht hinter Ihrem Preis?

Viele Interessenten fragen zuerst, was das Haus im Monat kostet. Mit dem Finanzierungsrechner sehen Sie es selbst, bevor Sie den Preis festlegen.

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Privat­verkauf

Kann ich mein Haus ohne Makler verkaufen?

Ja. Rechtlich brauchen Sie dafür keinen Makler, den Kaufvertrag beurkundet in jedem Fall ein Notar. Der Aufwand liegt vor allem in Unterlagen, Preisfindung, Inseraten, Besichtigungen und der Prüfung der Käufer. Die Checkliste führt Sie durch jeden dieser Schritte.

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Mindestens einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung und einen gültigen Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Wirtschaftsplan hinzu. Die Flurkarte gibt es beim Katasteramt, die Baulastenauskunft bei der zuständigen Bauaufsicht von Kreis oder Stadt.

Brauche ich für den Privatverkauf einen Energieausweis?

In der Regel ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen die Pflichtangaben schon in der Anzeige stehen, und den Ausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Baudenkmäler. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Muss ich beim Hausverkauf Steuern zahlen?

Bei einem selbst genutzten Haus meist nicht. Steuerpflichtig kann der Gewinn werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und Sie das Haus nicht im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bei einer Erbschaft zählt der Kaufzeitpunkt des Erblassers. Klären Sie Ihren Fall vorab mit Ihrem Steuerberater.

Wer wählt den Notar aus und wer zahlt ihn?

In der Praxis wählt meist der Käufer den Notar und trägt die Kosten für Kaufvertrag und Grundbuch. Die Löschung Ihrer Grundschulden zahlt üblicherweise der Verkäufer. Der Notar ist neutral und vertritt keine Seite.

Wann ist ein Makler trotzdem sinnvoll?

Das entscheiden Sie. Viele Eigentümer holen sich Unterstützung, wenn ihnen die Zeit für Anfragen und Besichtigungen fehlt, wenn der Preis schwer einzuschätzen ist oder wenn sie diskret verkaufen möchten. Reiher & Löwe übernimmt dann den gesamten Verkauf.

Zum Schluss

Sie müssen das nicht allein machen.

Wenn Sie unterwegs merken, dass Ihnen der Verkauf zu viel wird, übernehme ich ihn gern komplett, von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe. Das erste Gespräch ist unverbindlich.

02268 9080960