Für Ihre Entscheidung ja: Sie bekommen eine begründete Marktpreisspanne, mit der Sie in der Familie, mit der Bank oder dem Anwalt sprechen können. Ein Verkehrswertgutachten für Gericht oder Finanzamt erstellt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Dafür empfehle ich Ihnen jemanden aus der Region.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
