Verkehrswert und Marktwert meinen dasselbe: den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Angebotspreis ist die Zahl, mit der Sie an den Markt gehen, und der Kaufpreis das Ergebnis der Verhandlung. Für ein Gericht oder das Finanzamt zählt ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Für Ihre Verkaufsentscheidung reicht eine begründete Marktpreiseinschätzung.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
