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Immobilienwissen

Glossar

Immobilienbegriffe, kurz erklärt.

143 Begriffe von Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Zugewinnausgleich. Wo es eine ausführliche Antwort gibt, ist sie verlinkt. Allgemeine Erklärungen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist. Voraussetzung, um ein Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen.
Abnahme
Förmliche Bestätigung, dass eine Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Ab der Abnahme läuft die Gewährleistung, und die Schlussrate wird fällig.
Abschreibung (AfA)
Absetzung für Abnutzung: Vermieter können die Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht des Grundstücks, über die Jahre steuerlich absetzen. Bei Bestandsgebäuden meist 2 Prozent pro Jahr.
Abstandsfläche
Pflichtabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze nach der Landesbauordnung NRW. Wichtig bei Anbauten, Garagen und Neubauten.
Altlastenauskunft
Auskunft der Unteren Bodenschutzbehörde, ob für ein Grundstück Bodenbelastungen bekannt sind. Gehört zu den Unterlagen beim Verkauf.
Annuitätendarlehen
Häufigste Form der Baufinanzierung: gleichbleibende Monatsrate aus Zins und Tilgung, der Tilgungsanteil wächst mit jeder Rate. Mehr dazu
Anschaffungskosten
Kaufpreis plus Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Makler. Grundlage für Abschreibung und für die Berechnung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.
Anschlussfinanzierung
Neue Finanzierung für die Restschuld, wenn die Zinsbindung eines Darlehens endet. Sie lässt sich bis zu fünf Jahre vorher mit einem Forward-Darlehen sichern. Mehr dazu
Auflassung
Die Einigung von Verkäufer und Käufer vor dem Notar, dass das Eigentum übergehen soll. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung des Käufers im Grundbuch.
Auflassungsvormerkung
Vorläufige Eintragung im Grundbuch nach der Beurkundung. Sie sichert den Käufer ab, bis er als Eigentümer eingetragen ist, und ist meist Bedingung für die Kaufpreiszahlung.
Aufteilungsplan
Bauzeichnung als Anlage zur Teilungserklärung, die zeigt, welche Räume zu welcher Wohnung gehören und was Gemeinschaftseigentum ist.
Außenbereich
Fläche außerhalb von Bebauungsplan und zusammenhängender Bebauung. Bauen ist dort nur ausnahmsweise erlaubt, im Bergischen betrifft das viele Hofschaften (§ 35 BauGB).

B

Bauakte
Sammlung aller Genehmigungen, Pläne und Schriftwechsel zu einem Gebäude beim Bauamt. Zeigt, was genehmigt wurde und ob Anbauten legal sind.
Baugenehmigung
Erlaubnis der Bauaufsicht für ein Bauvorhaben. Fehlt sie für einen Anbau, kann das beim Verkauf zum Problem werden.
Baulast
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, etwa ein Wegerecht oder eine Abstandsfläche. Steht im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch.
Baulastenverzeichnis
Register bei der Bauaufsicht der Gemeinde oder des Kreises, in dem Baulasten eingetragen sind. Ein Auszug gehört zu den Verkaufsunterlagen.
Bauträger
Unternehmen, das auf eigenem Grundstück baut und Häuser oder Wohnungen schlüsselfertig verkauft. Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung.
Bauvoranfrage
Verbindliche Vorabanfrage bei der Baubehörde, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Nützlich vor dem Kauf eines Grundstücks oder Abrisshauses.
Bebauungsplan
Satzung der Gemeinde, die festlegt, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf, etwa Geschosse, Dachform und überbaubare Fläche.
Bedarfsausweis
Energieausweis auf Grundlage einer technischen Berechnung von Gebäudehülle und Heizung, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Pflicht unter anderem für viele ältere Häuser mit bis zu vier Wohnungen.
Beleihungswert
Wert, den die Bank einer Immobilie als Sicherheit beimisst. Er liegt meist unter dem Kaufpreis und bestimmt, wie viel die Bank zu welchen Zinsen finanziert. Mehr dazu
Bereitstellungszinsen
Gebühr der Bank für ein zugesagtes, aber noch nicht ausgezahltes Darlehen. Wichtig vor allem beim Neubau, wenn Geld in Raten abgerufen wird.
Besichtigungsprotokoll
Notizen zu Zustand, Mängeln und Fragen bei einer Besichtigung. Hilft beim Vergleich mehrerer Objekte und in der Verhandlung.
Betriebskosten
Laufende Kosten eines Gebäudes, die auf Mieter umgelegt werden dürfen, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll, Hausreinigung und Versicherungen (Betriebskostenverordnung).
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Quadratmeterwert für unbebaute Grundstücke in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss. Kostenlos abrufbar bei BORIS.NRW. Mehr dazu
Bonität
Kreditwürdigkeit eines Käufers aus Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Schufa-Auskunft. Entscheidet über Zusage und Zinssatz der Bank. Mehr dazu
Bruttogrundfläche
Summe aller Grundflächen eines Gebäudes einschließlich Wänden, wichtig für Bau- und Sachwertberechnungen.

C

Courtage
Anderes Wort für Maklerprovision. Mehr dazu

D

Darlehensvermittler
Vermittler von Immobiliendarlehen mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung und Eintrag im Vermittlerregister. Vergleicht Angebote mehrerer Banken. Mehr dazu
Denkmalschutz
Schutz eines Gebäudes wegen seiner geschichtlichen oder baukünstlerischen Bedeutung. Änderungen brauchen eine Erlaubnis, dafür gibt es steuerliche Vorteile bei Sanierung.
Dienstbarkeit
Im Grundbuch eingetragenes Recht eines Dritten an einem Grundstück, etwa ein Wege-, Leitungs- oder Wohnrecht.
Doppelhaushälfte
Einfamilienhaus, das an einer Seite an ein zweites Haus angebaut ist. Jede Hälfte steht meist auf einem eigenen Grundstück.

E

Effektivzins
Zinssatz, der neben dem Sollzins auch weitere Kosten des Darlehens enthält. Die richtige Kennzahl zum Vergleich von Angeboten.
Eigenleistung
Arbeiten, die Käufer oder Bauherr selbst erbringen. Banken erkennen sie nur begrenzt als Eigenkapital an.
Eigennutzung
Selbstbewohnen einer Immobilie. Wichtig für die Steuerfreiheit beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren und für Förderprogramme.
Eigentümergemeinschaft
Alle Eigentümer einer Wohnanlage, die über das Gemeinschaftseigentum gemeinsam entscheiden, meist in der Eigentümerversammlung.
Eigentümerversammlung
Jährliche Versammlung der Wohnungseigentümer mit Beschlüssen über Wirtschaftsplan, Sanierungen und Verwaltung. Die Protokolle gehören zu den Kaufunterlagen.
Einliegerwohnung
Kleinere zweite Wohnung in einem Einfamilienhaus, etwa im Souterrain. Kann vermietet werden oder Angehörigen dienen.
Endenergiebedarf
Rechnerische Energiemenge pro Quadratmeter und Jahr für Heizung, Warmwasser und Lüftung laut Bedarfsausweis, angegeben in kWh/(m²·a).
Endenergieverbrauch
Tatsächlich gemessener Verbrauch pro Quadratmeter und Jahr laut Verbrauchsausweis, angegeben in kWh/(m²·a).
Energieausweis
Dokument über den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes mit Effizienzklasse von A+ bis H. Beim Verkauf spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Mehr dazu
Energieeffizienzklasse
Einordnung des Endenergiekennwerts eines Wohngebäudes in die Skala A+ bis H nach dem Gebäudeenergiegesetz. Muss in Immobilienanzeigen genannt werden.
Erbbaurecht
Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen, meist für 66 bis 99 Jahre gegen einen jährlichen Erbbauzins. Das Grundstück gehört weiter dem Erbbaurechtsgeber.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, denen der Nachlass gemeinsam gehört. Über einen Verkauf müssen sie grundsätzlich gemeinsam entscheiden. Mehr dazu
Erbschein
Amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe ist. Wird für die Grundbuchberichtigung und den Verkauf benötigt, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Mehr dazu
Erhaltungsrücklage
Rücklage einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen, früher Instandhaltungsrücklage. Ihre Höhe sagt viel über den Zustand einer Wohnanlage.
Erschließung
Anschluss eines Grundstücks an Straße, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation. Für die Erschließung können Beiträge der Gemeinde anfallen.
Erschließungsbeitrag
Beitrag, den die Gemeinde für den erstmaligen Bau einer Erschließungsstraße erhebt. Beim Kauf sollte geklärt werden, ob er schon bezahlt ist.
Ertragswertverfahren
Wertermittlung über die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Üblich bei Mehrfamilienhäusern und Kapitalanlagen.
Exklusivauftrag
Alleinauftrag an einen Makler für eine bestimmte Zeit. Der Makler vermarktet allein und kann dafür mehr Aufwand in die Vermarktung stecken.
Exposé
Verkaufsunterlage mit Beschreibung, Fotos, Grundrissen, Daten und Preis einer Immobilie.

F

Fälligkeitsmitteilung
Schreiben des Notars an den Käufer, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Kaufpreis gezahlt werden muss.
Finanzierungsbestätigung
Schreiben einer Bank oder eines Finanzierungsberaters, dass ein Käufer den Kauf finanzieren kann. Gibt Verkäufern Sicherheit vor dem Notartermin. Mehr dazu
Flurkarte
Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit den Grenzen und Flurstücksnummern eines Grundstücks. Erhältlich beim Katasteramt des Kreises.
Flurstück
Kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters mit eigener Nummer. Ein Grundstück im Grundbuch kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
Forward-Darlehen
Darlehen, das heute zu festen Zinsen abgeschlossen und erst später ausgezahlt wird, meist für eine Anschlussfinanzierung. Mehr dazu

G

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gesetz mit den Vorgaben zu Energieausweis, Heizung und Dämmung von Gebäuden. Regelt unter anderem die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Gemeinschaftseigentum
Alle Teile einer Wohnanlage, die nicht Sondereigentum sind, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und Grundstück.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Kennzahl aus dem Bebauungsplan, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf.
Gewährleistung
Haftung für Mängel. Beim Verkauf gebrauchter Häuser wird sie meist ausgeschlossen, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Mehr dazu
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht über Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse hat.
Grunderwerbsteuer
Steuer beim Kauf eines Grundstücks, in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand 2026). Mehr dazu
Grundflächenzahl (GRZ)
Kennzahl aus dem Bebauungsplan, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf.
Grundschuld
Eintragung im Grundbuch, die der Bank als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie bleibt auch nach der Rückzahlung stehen, bis sie gelöscht wird.
Grundsteuer
Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz. Seit 2025 nach neuem Recht berechnet, in NRW mit Hebesätzen der jeweiligen Gemeinde.
Grundstücksmarktbericht
Jährlicher Bericht des Gutachterausschusses mit Kaufpreisen, Preisentwicklungen und Kennzahlen für den Kreis oder die Stadt.
Gutachterausschuss
Unabhängiges Gremium bei Kreis oder Stadt, das Kaufpreise sammelt, Bodenrichtwerte ermittelt und Grundstücksmarktberichte herausgibt.

H

Hausgeld
Monatlicher Betrag, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen, für Betriebskosten, Verwaltung und Erhaltungsrücklage.
Hofschaft
Kleine Ansiedlung aus wenigen Höfen und Häusern, typisch für das Bergische Land. Häufig im Außenbereich mit besonderen baurechtlichen Regeln.
Hypothek
Grundpfandrecht, das an eine bestimmte Forderung gebunden ist. Heute weitgehend durch die Grundschuld ersetzt.

I

Innenprovision
Provision, die ausschließlich der Verkäufer zahlt. Der Käufer zahlt dann keine Maklerprovision.

K

Kapitalanlage
Kauf einer Immobilie zur Vermietung, mit dem Ziel von Mieteinnahmen und Wertsteigerung. Mehr dazu
Kaufnebenkosten
Kosten, die beim Kauf zum Preis hinzukommen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler. In NRW mit Makler rund 10 bis 11 Prozent. Mehr dazu
Kaufpreisaufteilung
Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude. Für Vermieter wichtig, weil nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann.
Kaufvertragsentwurf
Vom Notar erstellter Entwurf des Kaufvertrags. Verbraucher erhalten ihn mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung. Mehr dazu
KfW-Förderung
Förderkredite und Zuschüsse der staatlichen KfW, etwa für energieeffiziente Neubauten, Sanierungen oder den Erwerb durch Familien. Mehr dazu
Kündigungsrecht nach § 489 BGB
Gesetzliches Recht, ein Darlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

L

Lageplan
Zeichnung des Grundstücks mit Gebäuden, Grenzen und Abständen, Teil der Bauantragsunterlagen.
Lastenfreistellung
Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers mit dem Kaufpreis, damit der Käufer ein unbelastetes Grundstück erhält. Regelt der Notar.
Leibrente
Verkauf einer Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Rente, häufig mit Wohnrecht für den Verkäufer.
Liegenschaftskataster
Amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude mit Karten und Beschreibungen, geführt vom Katasteramt.
Löschungsbewilligung
Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld gelöscht werden darf. Wird beim Verkauf für die Lastenfreistellung benötigt.

M

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Verordnung mit Pflichten für Makler und Bauträger, etwa zur Buchführung und zu Zahlungsplänen beim Bauträgerkauf.
Maklerprovision
Vergütung des Maklers, fällig erst mit wirksamem Kaufvertrag. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen an Verbraucher wird sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Mehr dazu
Maklervertrag
Vereinbarung zwischen Eigentümer und Makler über Leistungen, Provision und Laufzeit. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen in Textform zu schließen.
Marktwert
Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag erzielbar wäre. Im Gesetz Verkehrswert genannt. Mehr dazu
Mietrendite
Verhältnis der jährlichen Nettomiete zum Kaufpreis. Brutto ohne, netto mit Kosten und Nebenkosten gerechnet.
Mietspiegel
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Grundlage für Mieterhöhungen und die Bewertung vermieteter Objekte.
Modernisierung
Maßnahme, die den Wohnwert erhöht oder Energie spart, etwa neue Fenster oder Wärmepumpe. Zu unterscheiden von der reinen Instandhaltung.

N

Nachlassgericht
Abteilung des Amtsgerichts, die Testamente eröffnet und Erbscheine erteilt.
Nießbrauch
Recht, eine Immobilie zu nutzen oder ihre Erträge zu ziehen, obwohl sie jemand anderem gehört. Häufig bei Übertragung an Kinder zu Lebzeiten.
Notaranderkonto
Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis in Ausnahmefällen abgewickelt wird. Üblich ist heute die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung.
Notarkosten
Gebühren des Notars für Entwurf, Beurkundung und Vollzug des Kaufvertrags, gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz. Mehr dazu
Nutzfläche
Fläche, die nicht zum Wohnen dient, etwa Keller, Hobbyraum, Waschküche oder Abstellraum.

O

Objektunterlagen
Alle Dokumente zu einer Immobilie, die Käufer, Bank und Notar benötigen. Mehr dazu

P

Photovoltaik
Solaranlage zur Stromerzeugung. Beim Verkauf mitzuregeln: Eigentum, Einspeisevertrag, Speicher und gegebenenfalls Pachtvertrag.
Preisspanne
Bandbreite, in der ein Objekt nach Bewertung voraussichtlich verkauft werden kann. Grundlage für die Angebotsstrategie. Mehr dazu

R

Rangstelle
Reihenfolge der Belastungen im Grundbuch. Banken verlangen für ihre Grundschuld meist die erste Rangstelle.
Reihenhaus
Haus in einer Reihe gleichartiger, aneinander gebauter Häuser, als Mittel- oder Endhaus.
Renovierung
Schönheitsreparaturen wie Streichen oder neue Bodenbeläge, ohne die Bausubstanz zu verändern. Mehr dazu
Reservierungsvereinbarung
Absprache, ein Objekt für eine bestimmte Zeit keinem anderen Interessenten zu verkaufen. Nur eingeschränkt verbindlich, Gebühren dafür sind oft unwirksam.
Restschuld
Noch offener Darlehensbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa am Ende der Zinsbindung.
Restschuldversicherung
Versicherung, die Darlehensraten bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit eine Zeit lang übernimmt. Kostet oft viel, deshalb vorher genau vergleichen.

S

Sachwertverfahren
Wertermittlungsverfahren aus Bodenwert und Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung, angepasst an den Markt. Üblich bei selbst genutzten Einfamilienhäusern.
Sanierung
Umfassende Instandsetzung oder Modernisierung, etwa von Dach, Fassade oder Heizung, oft mit energetischen Zielen.
Sanierungsfahrplan
Individueller Plan eines Energieberaters, in welcher Reihenfolge ein Haus energetisch saniert werden sollte. Kann Förderungen erhöhen.
Schenkung
Unentgeltliche Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, häufig an Kinder, oft mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Mehr dazu
Schufa-Auskunft
Auskunft über Kredite und Zahlungsverhalten. Banken holen sie vor einer Finanzierungszusage ein.
Selbstauskunft
Angaben eines Kauf- oder Mietinteressenten zu Einkommen und Finanzierung. Hilft, ernsthafte Interessenten früh zu erkennen.
Sollzins
Gebundener Zinssatz eines Darlehens ohne Nebenkosten. Zum Vergleich ist der Effektivzins aussagekräftiger.
Sondereigentum
Das alleinige Eigentum an einer Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, im Unterschied zum Gemeinschaftseigentum wie Dach, Treppenhaus oder Grundstück.
Sondernutzungsrecht
Recht eines Wohnungseigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten oder Stellplatz.
Sondertilgung
Zusätzliche Rückzahlung über die normale Rate hinaus, meist bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr kostenlos vereinbar.
Souterrain
Teilweise unter der Erdoberfläche liegendes Geschoss, in Hanglagen im Bergischen häufig als Wohnraum genutzt.
Spekulationsfrist
Zehnjahresfrist für die Steuerpflicht von Gewinnen aus privaten Immobilienverkäufen. Ausnahme bei Eigennutzung. Mehr dazu
Stellplatznachweis
Nachweis gegenüber der Baubehörde, dass für ein Gebäude genug Stellplätze vorhanden sind. Relevant bei Umbau und Teilung.

T

Teileigentum
Eigentum an Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, etwa Gewerbeeinheiten oder Garagen in einer Eigentümergemeinschaft.
Teilungserklärung
Notarielle Urkunde, mit der ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wird, samt Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung.
Testamentsvollstrecker
Person, die den Nachlass nach dem Willen des Erblassers verwaltet und verteilt. Kann eine Immobilie im Rahmen ihrer Befugnisse verkaufen.
Tilgung
Der Teil der Monatsrate, der die Darlehensschuld verringert. Eine höhere Anfangstilgung macht schneller schuldenfrei.
Tilgungsaussetzung
Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden und die Rückzahlung über einen Sparvertrag erfolgt.

Ü

Übergabeprotokoll
Protokoll bei der Schlüsselübergabe mit Zählerständen, Schlüsseln, Zustand und mitverkauftem Inventar.

U

Umlegung
Neuordnung von Grundstücken durch die Gemeinde, damit sie bebaut werden können.

V

Verbrauchsausweis
Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre. Einfacher und günstiger als ein Bedarfsausweis, aber abhängig vom Verhalten der Bewohner.
Vergleichswertverfahren
Wertermittlung anhand von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Üblich bei Eigentumswohnungen und Grundstücken.
Verkaufswert
Umgangssprachlich der Preis, der beim Verkauf tatsächlich erzielt wird. Kann vom Angebotspreis und vom Verkehrswert abweichen.
Verkehrswert
Gesetzlicher Begriff für den Marktwert einer Immobilie nach § 194 Baugesetzbuch.
Vermittlerregister
Öffentliches Register der Industrie- und Handelskammern, in dem Darlehensvermittler nach § 34i GewO eingetragen sind.
Verwalter
Person oder Firma, die das Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage verwaltet, Beschlüsse umsetzt und die Abrechnungen erstellt.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entschädigung an die Bank, wenn ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird, zum Beispiel beim Verkauf. Mehr dazu
Vorkaufsrecht
Recht, in einen geschlossenen Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen einzutreten. Gemeinden haben es in bestimmten Gebieten, Mieter beim ersten Verkauf einer umgewandelten Wohnung.

W

Wegerecht
Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren, meist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Wertgutachten
Gutachten eines Sachverständigen über den Verkehrswert. Ein Verkehrswertgutachten wird etwa vor Gericht oder vom Finanzamt verlangt. Mehr dazu
Widerrufsrecht beim Maklervertrag
Recht von Verbrauchern, einen außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Mehr dazu
Wirtschaftsplan
Jährlicher Plan einer Eigentümergemeinschaft über Einnahmen und Ausgaben, aus dem sich das Hausgeld ergibt.
Wohnflächenberechnung
Berechnung der Wohnfläche, meist nach der Wohnflächenverordnung. Dachschrägen, Balkone und Terrassen zählen nur anteilig.
Wohnflächenverordnung
Verordnung mit Regeln zur Berechnung der Wohnfläche, etwa wie Dachschrägen und Balkone angerechnet werden.
Wohnrecht
Im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Wohnung oder ein Haus selbst zu bewohnen, oft auf Lebenszeit. Mindert den Wert für einen Käufer.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Gesetz, das Rechte und Pflichten in Eigentümergemeinschaften regelt.

Z

Zinsbindung
Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist, üblich sind 10 bis 15 Jahre. Mehr dazu
Zugewinnausgleich
Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses bei Scheidung. Spielt eine große Rolle, wenn ein gemeinsames Haus vorhanden ist. Mehr dazu
Zwangsversteigerung
Gerichtliche Versteigerung einer Immobilie, meist wenn ein Darlehen nicht mehr bedient wird oder eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt.
Zweifamilienhaus
Wohnhaus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen, beliebt für Familien mit Eltern im Haus oder zur Teilvermietung.

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