Glossar
Immobilienbegriffe, kurz erklärt.
143 Begriffe von Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Zugewinnausgleich. Wo es eine ausführliche Antwort gibt, ist sie verlinkt. Allgemeine Erklärungen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
A
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist. Voraussetzung, um ein Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen.
- Abnahme
- Förmliche Bestätigung, dass eine Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Ab der Abnahme läuft die Gewährleistung, und die Schlussrate wird fällig.
- Abschreibung (AfA)
- Absetzung für Abnutzung: Vermieter können die Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht des Grundstücks, über die Jahre steuerlich absetzen. Bei Bestandsgebäuden meist 2 Prozent pro Jahr.
- Abstandsfläche
- Pflichtabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze nach der Landesbauordnung NRW. Wichtig bei Anbauten, Garagen und Neubauten.
- Altlastenauskunft
- Auskunft der Unteren Bodenschutzbehörde, ob für ein Grundstück Bodenbelastungen bekannt sind. Gehört zu den Unterlagen beim Verkauf.
- Annuitätendarlehen
- Häufigste Form der Baufinanzierung: gleichbleibende Monatsrate aus Zins und Tilgung, der Tilgungsanteil wächst mit jeder Rate. Mehr dazu
- Anschaffungskosten
- Kaufpreis plus Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Makler. Grundlage für Abschreibung und für die Berechnung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.
- Anschlussfinanzierung
- Neue Finanzierung für die Restschuld, wenn die Zinsbindung eines Darlehens endet. Sie lässt sich bis zu fünf Jahre vorher mit einem Forward-Darlehen sichern. Mehr dazu
- Auflassung
- Die Einigung von Verkäufer und Käufer vor dem Notar, dass das Eigentum übergehen soll. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung des Käufers im Grundbuch.
- Auflassungsvormerkung
- Vorläufige Eintragung im Grundbuch nach der Beurkundung. Sie sichert den Käufer ab, bis er als Eigentümer eingetragen ist, und ist meist Bedingung für die Kaufpreiszahlung.
- Aufteilungsplan
- Bauzeichnung als Anlage zur Teilungserklärung, die zeigt, welche Räume zu welcher Wohnung gehören und was Gemeinschaftseigentum ist.
- Außenbereich
- Fläche außerhalb von Bebauungsplan und zusammenhängender Bebauung. Bauen ist dort nur ausnahmsweise erlaubt, im Bergischen betrifft das viele Hofschaften (§ 35 BauGB).
B
- Bauakte
- Sammlung aller Genehmigungen, Pläne und Schriftwechsel zu einem Gebäude beim Bauamt. Zeigt, was genehmigt wurde und ob Anbauten legal sind.
- Baugenehmigung
- Erlaubnis der Bauaufsicht für ein Bauvorhaben. Fehlt sie für einen Anbau, kann das beim Verkauf zum Problem werden.
- Baulast
- Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, etwa ein Wegerecht oder eine Abstandsfläche. Steht im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch.
- Baulastenverzeichnis
- Register bei der Bauaufsicht der Gemeinde oder des Kreises, in dem Baulasten eingetragen sind. Ein Auszug gehört zu den Verkaufsunterlagen.
- Bauträger
- Unternehmen, das auf eigenem Grundstück baut und Häuser oder Wohnungen schlüsselfertig verkauft. Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung.
- Bauvoranfrage
- Verbindliche Vorabanfrage bei der Baubehörde, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Nützlich vor dem Kauf eines Grundstücks oder Abrisshauses.
- Bebauungsplan
- Satzung der Gemeinde, die festlegt, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf, etwa Geschosse, Dachform und überbaubare Fläche.
- Bedarfsausweis
- Energieausweis auf Grundlage einer technischen Berechnung von Gebäudehülle und Heizung, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Pflicht unter anderem für viele ältere Häuser mit bis zu vier Wohnungen.
- Beleihungswert
- Wert, den die Bank einer Immobilie als Sicherheit beimisst. Er liegt meist unter dem Kaufpreis und bestimmt, wie viel die Bank zu welchen Zinsen finanziert. Mehr dazu
- Bereitstellungszinsen
- Gebühr der Bank für ein zugesagtes, aber noch nicht ausgezahltes Darlehen. Wichtig vor allem beim Neubau, wenn Geld in Raten abgerufen wird.
- Besichtigungsprotokoll
- Notizen zu Zustand, Mängeln und Fragen bei einer Besichtigung. Hilft beim Vergleich mehrerer Objekte und in der Verhandlung.
- Betriebskosten
- Laufende Kosten eines Gebäudes, die auf Mieter umgelegt werden dürfen, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll, Hausreinigung und Versicherungen (Betriebskostenverordnung).
- Bodenrichtwert
- Durchschnittlicher Quadratmeterwert für unbebaute Grundstücke in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss. Kostenlos abrufbar bei BORIS.NRW. Mehr dazu
- Bonität
- Kreditwürdigkeit eines Käufers aus Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Schufa-Auskunft. Entscheidet über Zusage und Zinssatz der Bank. Mehr dazu
- Bruttogrundfläche
- Summe aller Grundflächen eines Gebäudes einschließlich Wänden, wichtig für Bau- und Sachwertberechnungen.
C
- Courtage
- Anderes Wort für Maklerprovision. Mehr dazu
D
- Darlehensvermittler
- Vermittler von Immobiliendarlehen mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung und Eintrag im Vermittlerregister. Vergleicht Angebote mehrerer Banken. Mehr dazu
- Denkmalschutz
- Schutz eines Gebäudes wegen seiner geschichtlichen oder baukünstlerischen Bedeutung. Änderungen brauchen eine Erlaubnis, dafür gibt es steuerliche Vorteile bei Sanierung.
- Dienstbarkeit
- Im Grundbuch eingetragenes Recht eines Dritten an einem Grundstück, etwa ein Wege-, Leitungs- oder Wohnrecht.
- Doppelhaushälfte
- Einfamilienhaus, das an einer Seite an ein zweites Haus angebaut ist. Jede Hälfte steht meist auf einem eigenen Grundstück.
E
- Effektivzins
- Zinssatz, der neben dem Sollzins auch weitere Kosten des Darlehens enthält. Die richtige Kennzahl zum Vergleich von Angeboten.
- Eigenleistung
- Arbeiten, die Käufer oder Bauherr selbst erbringen. Banken erkennen sie nur begrenzt als Eigenkapital an.
- Eigennutzung
- Selbstbewohnen einer Immobilie. Wichtig für die Steuerfreiheit beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren und für Förderprogramme.
- Eigentümergemeinschaft
- Alle Eigentümer einer Wohnanlage, die über das Gemeinschaftseigentum gemeinsam entscheiden, meist in der Eigentümerversammlung.
- Eigentümerversammlung
- Jährliche Versammlung der Wohnungseigentümer mit Beschlüssen über Wirtschaftsplan, Sanierungen und Verwaltung. Die Protokolle gehören zu den Kaufunterlagen.
- Einliegerwohnung
- Kleinere zweite Wohnung in einem Einfamilienhaus, etwa im Souterrain. Kann vermietet werden oder Angehörigen dienen.
- Endenergiebedarf
- Rechnerische Energiemenge pro Quadratmeter und Jahr für Heizung, Warmwasser und Lüftung laut Bedarfsausweis, angegeben in kWh/(m²·a).
- Endenergieverbrauch
- Tatsächlich gemessener Verbrauch pro Quadratmeter und Jahr laut Verbrauchsausweis, angegeben in kWh/(m²·a).
- Energieausweis
- Dokument über den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes mit Effizienzklasse von A+ bis H. Beim Verkauf spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Mehr dazu
- Energieeffizienzklasse
- Einordnung des Endenergiekennwerts eines Wohngebäudes in die Skala A+ bis H nach dem Gebäudeenergiegesetz. Muss in Immobilienanzeigen genannt werden.
- Erbbaurecht
- Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen, meist für 66 bis 99 Jahre gegen einen jährlichen Erbbauzins. Das Grundstück gehört weiter dem Erbbaurechtsgeber.
- Erbengemeinschaft
- Mehrere Erben, denen der Nachlass gemeinsam gehört. Über einen Verkauf müssen sie grundsätzlich gemeinsam entscheiden. Mehr dazu
- Erbschein
- Amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe ist. Wird für die Grundbuchberichtigung und den Verkauf benötigt, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Mehr dazu
- Erhaltungsrücklage
- Rücklage einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen, früher Instandhaltungsrücklage. Ihre Höhe sagt viel über den Zustand einer Wohnanlage.
- Erschließung
- Anschluss eines Grundstücks an Straße, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation. Für die Erschließung können Beiträge der Gemeinde anfallen.
- Erschließungsbeitrag
- Beitrag, den die Gemeinde für den erstmaligen Bau einer Erschließungsstraße erhebt. Beim Kauf sollte geklärt werden, ob er schon bezahlt ist.
- Ertragswertverfahren
- Wertermittlung über die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Üblich bei Mehrfamilienhäusern und Kapitalanlagen.
- Exklusivauftrag
- Alleinauftrag an einen Makler für eine bestimmte Zeit. Der Makler vermarktet allein und kann dafür mehr Aufwand in die Vermarktung stecken.
- Exposé
- Verkaufsunterlage mit Beschreibung, Fotos, Grundrissen, Daten und Preis einer Immobilie.
F
- Fälligkeitsmitteilung
- Schreiben des Notars an den Käufer, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Kaufpreis gezahlt werden muss.
- Finanzierungsbestätigung
- Schreiben einer Bank oder eines Finanzierungsberaters, dass ein Käufer den Kauf finanzieren kann. Gibt Verkäufern Sicherheit vor dem Notartermin. Mehr dazu
- Flurkarte
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit den Grenzen und Flurstücksnummern eines Grundstücks. Erhältlich beim Katasteramt des Kreises.
- Flurstück
- Kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters mit eigener Nummer. Ein Grundstück im Grundbuch kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
- Forward-Darlehen
- Darlehen, das heute zu festen Zinsen abgeschlossen und erst später ausgezahlt wird, meist für eine Anschlussfinanzierung. Mehr dazu
G
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Gesetz mit den Vorgaben zu Energieausweis, Heizung und Dämmung von Gebäuden. Regelt unter anderem die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
- Gemeinschaftseigentum
- Alle Teile einer Wohnanlage, die nicht Sondereigentum sind, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und Grundstück.
- Geschossflächenzahl (GFZ)
- Kennzahl aus dem Bebauungsplan, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf.
- Gewährleistung
- Haftung für Mängel. Beim Verkauf gebrauchter Häuser wird sie meist ausgeschlossen, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Mehr dazu
- Grundbuch
- Öffentliches Register beim Amtsgericht über Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse hat.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer beim Kauf eines Grundstücks, in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand 2026). Mehr dazu
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Kennzahl aus dem Bebauungsplan, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf.
- Grundschuld
- Eintragung im Grundbuch, die der Bank als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie bleibt auch nach der Rückzahlung stehen, bis sie gelöscht wird.
- Grundsteuer
- Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz. Seit 2025 nach neuem Recht berechnet, in NRW mit Hebesätzen der jeweiligen Gemeinde.
- Grundstücksmarktbericht
- Jährlicher Bericht des Gutachterausschusses mit Kaufpreisen, Preisentwicklungen und Kennzahlen für den Kreis oder die Stadt.
- Gutachterausschuss
- Unabhängiges Gremium bei Kreis oder Stadt, das Kaufpreise sammelt, Bodenrichtwerte ermittelt und Grundstücksmarktberichte herausgibt.
H
- Hausgeld
- Monatlicher Betrag, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen, für Betriebskosten, Verwaltung und Erhaltungsrücklage.
- Hofschaft
- Kleine Ansiedlung aus wenigen Höfen und Häusern, typisch für das Bergische Land. Häufig im Außenbereich mit besonderen baurechtlichen Regeln.
- Hypothek
- Grundpfandrecht, das an eine bestimmte Forderung gebunden ist. Heute weitgehend durch die Grundschuld ersetzt.
I
- Innenprovision
- Provision, die ausschließlich der Verkäufer zahlt. Der Käufer zahlt dann keine Maklerprovision.
K
- Kapitalanlage
- Kauf einer Immobilie zur Vermietung, mit dem Ziel von Mieteinnahmen und Wertsteigerung. Mehr dazu
- Kaufnebenkosten
- Kosten, die beim Kauf zum Preis hinzukommen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler. In NRW mit Makler rund 10 bis 11 Prozent. Mehr dazu
- Kaufpreisaufteilung
- Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude. Für Vermieter wichtig, weil nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann.
- Kaufvertragsentwurf
- Vom Notar erstellter Entwurf des Kaufvertrags. Verbraucher erhalten ihn mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung. Mehr dazu
- KfW-Förderung
- Förderkredite und Zuschüsse der staatlichen KfW, etwa für energieeffiziente Neubauten, Sanierungen oder den Erwerb durch Familien. Mehr dazu
- Kündigungsrecht nach § 489 BGB
- Gesetzliches Recht, ein Darlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.
L
- Lageplan
- Zeichnung des Grundstücks mit Gebäuden, Grenzen und Abständen, Teil der Bauantragsunterlagen.
- Lastenfreistellung
- Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers mit dem Kaufpreis, damit der Käufer ein unbelastetes Grundstück erhält. Regelt der Notar.
- Leibrente
- Verkauf einer Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Rente, häufig mit Wohnrecht für den Verkäufer.
- Liegenschaftskataster
- Amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude mit Karten und Beschreibungen, geführt vom Katasteramt.
- Löschungsbewilligung
- Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld gelöscht werden darf. Wird beim Verkauf für die Lastenfreistellung benötigt.
M
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Verordnung mit Pflichten für Makler und Bauträger, etwa zur Buchführung und zu Zahlungsplänen beim Bauträgerkauf.
- Maklerprovision
- Vergütung des Maklers, fällig erst mit wirksamem Kaufvertrag. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen an Verbraucher wird sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Mehr dazu
- Maklervertrag
- Vereinbarung zwischen Eigentümer und Makler über Leistungen, Provision und Laufzeit. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen in Textform zu schließen.
- Marktwert
- Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag erzielbar wäre. Im Gesetz Verkehrswert genannt. Mehr dazu
- Mietrendite
- Verhältnis der jährlichen Nettomiete zum Kaufpreis. Brutto ohne, netto mit Kosten und Nebenkosten gerechnet.
- Mietspiegel
- Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Grundlage für Mieterhöhungen und die Bewertung vermieteter Objekte.
- Modernisierung
- Maßnahme, die den Wohnwert erhöht oder Energie spart, etwa neue Fenster oder Wärmepumpe. Zu unterscheiden von der reinen Instandhaltung.
N
- Nachlassgericht
- Abteilung des Amtsgerichts, die Testamente eröffnet und Erbscheine erteilt.
- Nießbrauch
- Recht, eine Immobilie zu nutzen oder ihre Erträge zu ziehen, obwohl sie jemand anderem gehört. Häufig bei Übertragung an Kinder zu Lebzeiten.
- Notaranderkonto
- Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis in Ausnahmefällen abgewickelt wird. Üblich ist heute die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung.
- Notarkosten
- Gebühren des Notars für Entwurf, Beurkundung und Vollzug des Kaufvertrags, gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz. Mehr dazu
- Nutzfläche
- Fläche, die nicht zum Wohnen dient, etwa Keller, Hobbyraum, Waschküche oder Abstellraum.
O
- Objektunterlagen
- Alle Dokumente zu einer Immobilie, die Käufer, Bank und Notar benötigen. Mehr dazu
P
- Photovoltaik
- Solaranlage zur Stromerzeugung. Beim Verkauf mitzuregeln: Eigentum, Einspeisevertrag, Speicher und gegebenenfalls Pachtvertrag.
- Preisspanne
- Bandbreite, in der ein Objekt nach Bewertung voraussichtlich verkauft werden kann. Grundlage für die Angebotsstrategie. Mehr dazu
R
- Rangstelle
- Reihenfolge der Belastungen im Grundbuch. Banken verlangen für ihre Grundschuld meist die erste Rangstelle.
- Reihenhaus
- Haus in einer Reihe gleichartiger, aneinander gebauter Häuser, als Mittel- oder Endhaus.
- Renovierung
- Schönheitsreparaturen wie Streichen oder neue Bodenbeläge, ohne die Bausubstanz zu verändern. Mehr dazu
- Reservierungsvereinbarung
- Absprache, ein Objekt für eine bestimmte Zeit keinem anderen Interessenten zu verkaufen. Nur eingeschränkt verbindlich, Gebühren dafür sind oft unwirksam.
- Restschuld
- Noch offener Darlehensbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa am Ende der Zinsbindung.
- Restschuldversicherung
- Versicherung, die Darlehensraten bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit eine Zeit lang übernimmt. Kostet oft viel, deshalb vorher genau vergleichen.
S
- Sachwertverfahren
- Wertermittlungsverfahren aus Bodenwert und Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung, angepasst an den Markt. Üblich bei selbst genutzten Einfamilienhäusern.
- Sanierung
- Umfassende Instandsetzung oder Modernisierung, etwa von Dach, Fassade oder Heizung, oft mit energetischen Zielen.
- Sanierungsfahrplan
- Individueller Plan eines Energieberaters, in welcher Reihenfolge ein Haus energetisch saniert werden sollte. Kann Förderungen erhöhen.
- Schenkung
- Unentgeltliche Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, häufig an Kinder, oft mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Mehr dazu
- Schufa-Auskunft
- Auskunft über Kredite und Zahlungsverhalten. Banken holen sie vor einer Finanzierungszusage ein.
- Selbstauskunft
- Angaben eines Kauf- oder Mietinteressenten zu Einkommen und Finanzierung. Hilft, ernsthafte Interessenten früh zu erkennen.
- Sollzins
- Gebundener Zinssatz eines Darlehens ohne Nebenkosten. Zum Vergleich ist der Effektivzins aussagekräftiger.
- Sondereigentum
- Das alleinige Eigentum an einer Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, im Unterschied zum Gemeinschaftseigentum wie Dach, Treppenhaus oder Grundstück.
- Sondernutzungsrecht
- Recht eines Wohnungseigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten oder Stellplatz.
- Sondertilgung
- Zusätzliche Rückzahlung über die normale Rate hinaus, meist bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr kostenlos vereinbar.
- Souterrain
- Teilweise unter der Erdoberfläche liegendes Geschoss, in Hanglagen im Bergischen häufig als Wohnraum genutzt.
- Spekulationsfrist
- Zehnjahresfrist für die Steuerpflicht von Gewinnen aus privaten Immobilienverkäufen. Ausnahme bei Eigennutzung. Mehr dazu
- Stellplatznachweis
- Nachweis gegenüber der Baubehörde, dass für ein Gebäude genug Stellplätze vorhanden sind. Relevant bei Umbau und Teilung.
T
- Teileigentum
- Eigentum an Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, etwa Gewerbeeinheiten oder Garagen in einer Eigentümergemeinschaft.
- Teilungserklärung
- Notarielle Urkunde, mit der ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wird, samt Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung.
- Testamentsvollstrecker
- Person, die den Nachlass nach dem Willen des Erblassers verwaltet und verteilt. Kann eine Immobilie im Rahmen ihrer Befugnisse verkaufen.
- Tilgung
- Der Teil der Monatsrate, der die Darlehensschuld verringert. Eine höhere Anfangstilgung macht schneller schuldenfrei.
- Tilgungsaussetzung
- Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden und die Rückzahlung über einen Sparvertrag erfolgt.
Ü
- Übergabeprotokoll
- Protokoll bei der Schlüsselübergabe mit Zählerständen, Schlüsseln, Zustand und mitverkauftem Inventar.
U
- Umlegung
- Neuordnung von Grundstücken durch die Gemeinde, damit sie bebaut werden können.
V
- Verbrauchsausweis
- Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre. Einfacher und günstiger als ein Bedarfsausweis, aber abhängig vom Verhalten der Bewohner.
- Vergleichswertverfahren
- Wertermittlung anhand von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Üblich bei Eigentumswohnungen und Grundstücken.
- Verkaufswert
- Umgangssprachlich der Preis, der beim Verkauf tatsächlich erzielt wird. Kann vom Angebotspreis und vom Verkehrswert abweichen.
- Verkehrswert
- Gesetzlicher Begriff für den Marktwert einer Immobilie nach § 194 Baugesetzbuch.
- Vermittlerregister
- Öffentliches Register der Industrie- und Handelskammern, in dem Darlehensvermittler nach § 34i GewO eingetragen sind.
- Verwalter
- Person oder Firma, die das Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage verwaltet, Beschlüsse umsetzt und die Abrechnungen erstellt.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Entschädigung an die Bank, wenn ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird, zum Beispiel beim Verkauf. Mehr dazu
- Vorkaufsrecht
- Recht, in einen geschlossenen Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen einzutreten. Gemeinden haben es in bestimmten Gebieten, Mieter beim ersten Verkauf einer umgewandelten Wohnung.
W
- Wegerecht
- Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren, meist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
- Wertgutachten
- Gutachten eines Sachverständigen über den Verkehrswert. Ein Verkehrswertgutachten wird etwa vor Gericht oder vom Finanzamt verlangt. Mehr dazu
- Widerrufsrecht beim Maklervertrag
- Recht von Verbrauchern, einen außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Mehr dazu
- Wirtschaftsplan
- Jährlicher Plan einer Eigentümergemeinschaft über Einnahmen und Ausgaben, aus dem sich das Hausgeld ergibt.
- Wohnflächenberechnung
- Berechnung der Wohnfläche, meist nach der Wohnflächenverordnung. Dachschrägen, Balkone und Terrassen zählen nur anteilig.
- Wohnflächenverordnung
- Verordnung mit Regeln zur Berechnung der Wohnfläche, etwa wie Dachschrägen und Balkone angerechnet werden.
- Wohnrecht
- Im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Wohnung oder ein Haus selbst zu bewohnen, oft auf Lebenszeit. Mindert den Wert für einen Käufer.
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Gesetz, das Rechte und Pflichten in Eigentümergemeinschaften regelt.
Z
- Zinsbindung
- Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist, üblich sind 10 bis 15 Jahre. Mehr dazu
- Zugewinnausgleich
- Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses bei Scheidung. Spielt eine große Rolle, wenn ein gemeinsames Haus vorhanden ist. Mehr dazu
- Zwangsversteigerung
- Gerichtliche Versteigerung einer Immobilie, meist wenn ein Darlehen nicht mehr bedient wird oder eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt.
- Zweifamilienhaus
- Wohnhaus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen, beliebt für Familien mit Eltern im Haus oder zur Teilvermietung.
Ein Begriff fehlt?
Schreiben Sie mir, ich erkläre ihn gern und ergänze das Glossar.
