Ja, in fast allen Fällen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen die Energiekennwerte bereits in der Anzeige stehen, und spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler. Den Ausweis kann ich für Sie beauftragen.
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