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6. November 2026 · Bergisches Land · von Sam Schumacher

Energieausweis beim Verkauf: Pflichten, Kosten und Neuerungen 2027

Wann der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht ist, was in die Anzeige gehört, Bedarf oder Verbrauch, Kosten und Gültigkeit: erklärt für das Bergische Land.

Einfamilienhaus in Kürten, Fassade mit Fenstern

Spätestens bei der ersten Besichtigung muss für Ihr Haus ein gültiger Energieausweis vorliegen, und ab dann gehören seine Kennwerte in jede Anzeige. Was für Verkäufer im Bergischen gilt, was der Ausweis kostet, welche Art Sie brauchen und warum eine gute Energieklasse inzwischen bares Geld ist, steht hier.

Drei Pflichten, drei Zeitpunkte

In der Anzeige. Liegt ein Energieausweis vor und bieten Sie Ihr Haus in einem Portal, in der Zeitung oder auf einer Website an, müssen die Pflichtangaben aus dem Ausweis dort stehen: Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch), der Endenergiekennwert in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse von A+ bis H. Fehlt davon etwas, ist die Anzeige fehlerhaft, auch wenn der Ausweis im Schrank liegt. Deshalb gehört der Ausweis vor das erste Inserat.

Bei der Besichtigung. Spätestens, wenn ein Interessent das Haus betritt, müssen Sie den Ausweis vorlegen oder gut sichtbar aushängen. Ich lege ihn bei meinen Besichtigungen mit den anderen Unterlagen aus, damit die Frage gar nicht erst aufkommt.

Nach dem Vertrag. Dem Käufer übergeben Sie unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags das Original oder eine Kopie. Das gehört bei mir in die Übergabemappe.

Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld, das Gesetz sieht bis zu 10.000 Euro vor.

Bedarf oder Verbrauch: welchen Ausweis Sie brauchen

Der Verbrauchsausweis rechnet aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er ist günstig, oft unter 100 Euro, und sagt vor allem etwas über das Heizverhalten der bisherigen Bewohner. Ein sparsames Ehepaar in einem schlecht gedämmten Haus bekommt damit eine bessere Klasse, als das Haus verdient.

Der Bedarfsausweis rechnet aus dem Gebäude selbst: Wände, Dach, Fenster, Heizung, Flächen. Ein Energieberater nimmt das Haus auf, in der Regel vor Ort. Er kostet je nach Anbieter und Aufwand mehrere hundert Euro und ist für Käufer und Banken die aussagekräftigere Unterlage.

Bis Ende 2026 ist der Bedarfsausweis Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht nachträglich auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden. Das trifft im Bergischen auf viele Häuser zu: die Siedlungen aus den 60er und frühen 70er Jahren in Kürten, Odenthal oder Wipperfürth. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann dürfen Sie bei reinen Wohngebäuden wählen. Ich empfehle bei älteren Häusern trotzdem den Bedarfsausweis, weil er bei einer Sanierung der Ausgangspunkt ist und Käufer ihm mehr vertrauen.

Wie lange der Ausweis gilt und wann Sie einen neuen brauchen

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Viele Ausweise aus der ersten Welle 2008 und 2009 und aus der Zeit um 2014 sind inzwischen abgelaufen, oft ohne dass die Eigentümer es gemerkt haben. Prüfen Sie das Datum, bevor Sie an den Verkauf denken. Nach einer größeren Sanierung, etwa neuer Heizung und Dämmung, lohnt ein neuer Ausweis auch vor Ablauf, weil die alte Klasse Ihr Haus schlechter darstellt, als es ist.

Was sich 2027 ändert

Seit Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln für den Energieausweis: Er wird digital ausgestellt und enthält zusätzliche Angaben, die Bedarfsausweispflicht für ältere Häuser entfällt, und auch Baudenkmäler brauchen dann einen Ausweis. Ein Ausweis, der vorher ausgestellt wurde, bleibt bis zum Ablauf seiner zehn Jahre gültig.

Wer keinen braucht

Ausgenommen sind bis Ende 2026 unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche. Beim denkmalgeschützten Fachwerkhaus in Wermelskirchen, das ich vermittelt habe, war der Ausweis deshalb keine Pflicht. Ab 2027 entfällt die Ausnahme für Baudenkmäler, wer dann ein Denkmal verkauft, braucht einen Energieausweis. Käufer fragen trotzdem nach dem Energiestand, und eine ehrliche Einschätzung gehört ins Exposé. Ob Ihr Haus unter eine Ausnahme fällt und welcher Ausweis genau nötig ist, klärt im Zweifel ein Energieberater. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum die Klasse heute über den Preis mitentscheidet

Vor einigen Jahren war der Energieausweis eine Formalie. Seit den höheren Zinsen ist er ein Preisfaktor. Daran ändert auch das Gebäudemodernisierungsgesetz wenig, das im Juli 2026 die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizungstausch gestrichen hat: Käufer und Banken rechnen weiter mit den Kosten für Dämmung, Fenster und Heizung. Käufer rechnen: Was kostet mich Dämmung, Fenster, Wärmepumpe? Banken rechnen mit, weil sie die Sanierung mitfinanzieren müssen. Ein Haus in Klasse G oder H verkauft sich im Bergischen nur mit Abschlag, der oft über den Sanierungskosten liegt, weil Käufer das Risiko einpreisen.

Umgekehrt gilt: Wer in den letzten Jahren Heizung, Dach oder Fenster erneuert hat und das im Ausweis sichtbar macht, hebt sich im Angebot ab. In Kürten und Umgebung stehen viele Häuser der 70er und 80er Jahre zum Verkauf. Eine gute Klasse ist dort ein Verkaufsargument, das man nicht erst in der Besichtigung erklären muss.

Was ich für Sie übernehme

Auf Wunsch kümmere ich mich um den ganzen Ablauf. Ich prüfe, ob Ihr vorhandener Ausweis noch gilt und welche Art Sie brauchen. Fehlt er, beauftrage ich einen Energieberater aus der Region und stimme den Termin mit Ihnen ab. Die Pflichtangaben übernehme ich in Anzeige und Exposé, bei der Besichtigung liegt der Ausweis aus, bei der Übergabe bekommt der Käufer seine Kopie. Sie müssen nur eines tun: die letzten drei Heizkostenabrechnungen und die Rechnungen über Modernisierungen heraussuchen.

Sie sind unsicher, welche Klasse Ihr Haus hat und was das für den Preis bedeutet? Das klären wir bei der kostenlosen Bewertung vor Ort.

Sam Schumacher, Immobilienmakler aus Kürten
Sam Schumacher

Immobilienmakler (IHK) und Darlehensvermittler nach § 34i GewO in Kürten. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Themen: Energieausweis, Verkaufen, GModG

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