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Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne mit Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen hinzu. Was fehlt, beschaffe ich bei Gemeinde, Katasteramt, Bauaufsicht oder Hausverwaltung.

Von Sam Schumacher, Immobilienmakler (IHK) und Bankkaufmann aus Kürten. Stand 19.10.2026.

Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

Käufer, Banken und Notar brauchen vollständige Unterlagen. Je früher sie vorliegen, desto schneller und sicherer läuft der Verkauf. Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe, warum sich ein Verkauf um Wochen verzögert oder eine Finanzierung platzt.

Für jedes Haus

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte
  • Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, gültig)
  • Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung
  • Baubeschreibung und Baugenehmigung, bei Anbauten auch deren Genehmigung
  • Nachweise über Modernisierungen mit Jahr und Rechnungen
  • Schornsteinfegerprotokoll und Angaben zur Heizung
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und Altlastenauskunft

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Stand der Erhaltungsrücklage
  • Kontaktdaten der Hausverwaltung

Zusätzlich bei vermieteten Objekten

  • Mietverträge mit allen Nachträgen
  • Mieterliste mit aktueller Miete und Kaution
  • Letzte Nebenkostenabrechnungen

Einen Teil der Unterlagen bekommen Sie beim Grundbuchamt, beim Katasteramt und beim Bauamt der Gemeinde, im Rheinisch-Bergischen Kreis zum Teil beim Kreis in Bergisch Gladbach. Mit Ihrer Vollmacht beschaffe ich diese Unterlagen für Sie; das gehört bei Reiher & Löwe zum Auftrag.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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