
Energieausweis - Gesetzliche Vorgaben erfüllen!
Ihr Energieausweis ist abgelaufen oder Sie benötigen einen neuen?
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann wissen Sie, wie wichtig ein Energieausweis ist. Doch bei der Vielzahl an Anbietern ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu haben.
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Fachleuten zusammen, die über die notwendige Expertise und Befugnis zur Ausstellung eines rechtssicheren Energieausweises verfügen.
Unser Service endet nicht bei der Beschaffung des Energieausweises. Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch gezielte, energieeffiziente Modernisierungen steigern können – für einen erfolgreichen und lukrativen Verkauf greifen wir auf ein großes Netzwerk an Experten zurück.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden:
Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Warmwasser aus den letzten drei Jahren. Er spiegelt das individuelle Nutzerverhalten wider und ist daher weniger objektiv.
Bedarfsausweis: Dieser wird auf Grundlage eines technischen Gutachtens erstellt. Er bewertet die Bausubstanz, die Fenster und die Anlagentechnik, um den theoretischen Energiebedarf Ihrer Immobilie zu berechnen.
Je nach Situation und Immobilie kann eine der beiden Varianten erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne, welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie passend ist und kümmern uns um die Ausstellung durch zertifizierte Fachleute.
Die Art des benötigten Energieausweises hängt von der Immobilie ab:
Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten: Ihre Kunden können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten: Wahlfreiheit besteht, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, der Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder durch Modernisierungen erreicht wurde.
Andere Gebäude: Bei Immobilien, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Für eine fundierte Entscheidung beraten wir Ihre Kunden gerne und stellen sicher, dass der passende Energieausweis unkompliziert und rechtzeitig verfügbar ist.
Die Kosten für den Energieausweis trägt in der Regel der Auftraggeber, häufig der Eigentümer der Immobilie.
Einzelimmobilien: Hier übernimmt der Eigentümer die vollständigen Kosten für die Ausstellung.
Wohnungseigentumsgemeinschaften: In diesem Fall ist der Hausverwalter dafür verantwortlich, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzuhalten. Die Kosten werden anteilig von allen Eigentümern getragen.
Haben Sie Fragen zur Kostentragung oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Dieser wird jedoch nicht für die einzelne Wohnung, sondern für das gesamte Gebäude ausgestellt, in dem sich die Wohnung befindet.
Das bedeutet, dass sowohl für eine Erdgeschosswohnung als auch für eine Dachgeschosswohnung im selben Gebäude derselbe Energieausweis gilt – unabhängig davon, wie unterschiedlich der tatsächliche Energieverbrauch in den Wohnungen sein kann.
Für Fragen rund um den Energieausweis und seine Bedeutung beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Wohnung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Energieausweis beantragen: So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben beim Immobilienverkauf
Sorgen Sie für einen reibungslosen Immobilienverkauf und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben – mit unserem Energieausweis-Service. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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