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Was kostet ein Makler beim Verkauf?

Seit Dezember 2020 gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden: Der Käufer zahlt höchstens so viel Provision wie der Verkäufer. In der Praxis teilen sich beide Seiten die Provision. Den genauen Satz vereinbaren wir schriftlich im Maklervertrag. Vorkosten für Fotos, Drohne, Exposé oder Portale fallen bei Reiher & Löwe nicht an, bezahlt wird erst beim notariellen Kaufvertrag.

Von Sam Schumacher, Immobilienmakler (IHK) und Bankkaufmann aus Kürten. Stand 19.10.2026.

Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an eine Privatperson gilt seit dem 23. Dezember 2020 eine gesetzliche Regel: Die Provision wird zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen sie gleich viel. Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat (§§ 656c und 656d BGB).

Wie hoch ist die Provision?

Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sie wird frei vereinbart. Im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen ist eine Gesamtprovision von rund 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer verbreitet, also 3,57 Prozent je Seite. Bei sehr hochpreisigen oder besonders aufwendigen Objekten weicht der Satz ab. Bei Reiher & Löwe besprechen wir den genauen Satz im Erstgespräch und halten ihn schriftlich im Maklervertrag fest.

Was ist in der Provision enthalten?

  • Bewertung vor Ort mit Preisstrategie
  • Unterlagen beschaffen, zum Beispiel Grundbuchauszug, Flurkarte und Bauakte
  • Fotos, Drohnenaufnahmen, Exposé und Grundrisse
  • Portale, Website und vorgemerkte Interessenten
  • Besichtigungen, Verhandlung und Prüfung der Finanzierung der Käufer
  • Abstimmung des Kaufvertrags mit dem Notar und Begleitung bis zur Übergabe

Vorkosten fallen nicht an. Die Provision wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam geschlossen ist. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie nichts.

Gilt die Teilung immer?

Nein. Die Teilungsregel gilt nur für Einfamilienhäuser, auch mit Einliegerwohnung, und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer Verbraucher ist. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken, Gewerbeobjekten oder Käufern, die als Unternehmen kaufen, kann die Provision frei verteilt werden.

Tipp aus der Praxis: Vergleichen Sie nicht nur den Prozentsatz, sondern was Sie dafür bekommen. Ein realistisch bepreistes, gut vorbereitetes Haus erzielt im Bergischen erfahrungsgemäß einen besseren Preis als ein Inserat, das monatelang steht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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