Wenn Sie ein Darlehen innerhalb der Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen, etwa weil Sie verkaufen, darf die Bank den entgangenen Zins in Rechnung stellen. Nach zehn Jahren seit Vollauszahlung entfällt das. Beim Verkauf kann das Darlehen unter Umständen auf das neue Objekt übertragen werden. Lassen Sie sich die Höhe vor dem Verkauf berechnen, sie gehört in Ihre Kalkulation.
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