In der Regel nicht. Die vermittelnde Bank zahlt eine Vergütung, deren Höhe ich Ihnen vor Abschluss offenlege. Es gibt keine Beratungsgebühr und keine Verpflichtung, über mich abzuschließen. Reiher & Löwe ist Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
