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Brauche ich einen Energieausweis?

Ja, in fast allen Fällen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen die Energiekennwerte bereits in der Anzeige stehen, und spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler. Den Ausweis kann ich für Sie beauftragen.

Von Sam Schumacher, Immobilienmakler (IHK) und Bankkaufmann aus Kürten. Stand 19.10.2026.

Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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