Kaufgegenstand mit Grundbuchangaben, Kaufpreis und Fälligkeit, Übergabetermin, Mängelhaftung, mitverkaufte Gegenstände, Belastungen im Grundbuch, Auflassungsvormerkung und Finanzierungsvollmacht. Lesen Sie den Entwurf in Ruhe und fragen Sie den Notar alles, was unklar ist, das ist seine Aufgabe. Bei größeren Summen oder besonderen Konstellationen lohnt zusätzlich ein Anwalt.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
