Auf die Gemeinschaft: Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Hausgeld und Höhe der Instandhaltungsrücklage. Geplante Sanierungen am Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade oder Aufzug können Sonderumlagen bedeuten. Prüfen Sie auch, ob Sondernutzungsrechte für Garten oder Stellplatz im Grundbuch stehen.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
