Die gleichen Freibeträge wie beim Erben, aber alle zehn Jahre neu nutzbar. Deshalb übertragen viele Eltern im Bergischen das Haus früh, oft mit Nießbrauch oder Wohnrecht für sich selbst. Das hat Folgen für Pflegefall, Sozialamt und Geschwister. Eine Schenkung gehört zum Notar und vorher zum Steuerberater, ich liefere die Werteinschätzung dafür.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
