Der übliche Haftungsausschluss für Sachmängel bei gebrauchten Immobilien. Sie können den Verkäufer später nicht für Mängel belangen, die Sie bei der Besichtigung hätten erkennen können oder die keiner kannte. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat. Deshalb lohnt eine gründliche Besichtigung, bei älteren Häusern gern mit einem Bausachverständigen.
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