Drei Wege: einer übernimmt und zahlt den anderen aus, das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt, oder es wird vorerst behalten und vermietet. Entscheidend sind Finanzierbarkeit und die laufende Grundschuld, aus der beide haften. Eine realistische Bewertung früh im Verfahren spart Streit. Die rechtliche Seite gehört zum Anwalt, ich kümmere mich um Zahlen und Verkauf.
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