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Erben, Schenken, Trennen

Erben, Schenken, Trennen

Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Drei Wege: einer übernimmt und zahlt den anderen aus, das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt, oder es wird vorerst behalten und vermietet. Entscheidend sind Finanzierbarkeit und die laufende Grundschuld, aus der beide haften. Eine realistische Bewertung früh im Verfahren spart Streit. Die rechtliche Seite gehört zum Anwalt, ich kümmere mich um Zahlen und Verkauf.

Von Sam Schumacher, Immobilienmakler (IHK) und Bankkaufmann aus Kürten. Stand 19.10.2026.

Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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