Die Zehnjahresfrist läuft beim Erben nicht neu an, Sie übernehmen die Frist des Erblassers. Hat der Erblasser das Haus länger als zehn Jahre besessen oder selbst darin gewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Bei vermieteten Objekten mit kürzerer Haltedauer kann Steuer anfallen. Bitte vor dem Verkauf mit dem Steuerberater prüfen.
Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
Ein Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Beim Erben gilt eine wichtige Besonderheit: Sie treten in die Fristen des Verstorbenen ein.
Was heißt das konkret?
Maßgeblich ist der Tag, an dem der Erblasser das Haus gekauft hat, nicht der Tag des Erbfalls. Hat Ihre Mutter das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie es sofort steuerfrei verkaufen. Liegt ihr Kauf erst sieben Jahre zurück, läuft die Frist noch drei Jahre.
Ausnahme Eigennutzung
Steuerfrei bleibt der Verkauf außerdem, wenn das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Auch hier wird die Nutzung durch den Erblasser angerechnet.
Was ist mit geschenkten Häusern?
Bei einer Schenkung gilt dasselbe: Die beschenkte Person übernimmt die Frist der schenkenden Person. Anders ist es, wenn Sie Miterben auszahlen und deren Anteile kaufen; für diese Anteile beginnt eine neue Frist.
Steuerrecht ist Einzelfall. Klären Sie den Verkaufszeitpunkt vor der Vermarktung mit Ihrem Steuerberater; ich stimme den Zeitplan gern darauf ab.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
