Kontakt

Erben, Schenken, Trennen

Erben, Schenken, Trennen

Ich habe ein Haus geerbt. Was ist zuerst zu tun?

Erst Überblick, dann Entscheidung. Lassen Sie sich als Erbe ins Grundbuch eintragen, innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei. Dafür brauchen Sie Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Klären Sie Belastungen, laufende Kosten, Versicherung und Zustand des Hauses. Dann stellt sich die Frage: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.

Von Sam Schumacher, Immobilienmakler (IHK) und Bankkaufmann aus Kürten. Stand 19.10.2026.

Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Erstinformation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

Ein geerbtes Haus bringt neben der Trauer viele Fragen. Wichtig ist, in den ersten Wochen nichts zu überstürzen und die nötigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.

Die ersten Schritte

  • Erbe klären: Testament oder gesetzliche Erbfolge. Wer erbt, braucht in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
  • Ausschlagungsfrist beachten: Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Wenn Schulden das Vermögen übersteigen könnten, prüfen Sie das sofort.
  • Haus sichern: Versicherung prüfen und informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten, Schlüssel sammeln.
  • Laufende Kosten klären: Grundsteuer, Strom, Wasser, Müll, eventuell Kredite.
  • Grundbuch berichtigen: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung beim Grundbuchamt gebührenfrei.

Dann die Entscheidung

Selbst einziehen, vermieten oder verkaufen. Dafür brauchen Sie eine Wertermittlung, die auch das Finanzamt und Miterben akzeptieren. Gerade in einer Erbengemeinschaft hilft eine neutrale Bewertung, Streit zu vermeiden.

Steuern im Blick

Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Wert des Erbes die Freibeträge übersteigt, nach aktuellem Stand zum Beispiel 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es zusätzliche Befreiungen. Eine Reform der Erbschaftsteuer wird politisch diskutiert; lassen Sie sich im Einzelfall von einem Steuerberater beraten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Bewertung für Erbschaft und Erbengemeinschaft Frage stellen

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Eine erste Einschätzung kostet nichts.

Kontakt aufnehmen